Mit Admin-C ist die verantwortliche Autorität für die Domain gemeint.
Es ist jeweils nur 1 Person anzugeben. Diese Person kann mit dem technischen
Ansprechpartner übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen.
Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich.
Als solcher muß sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain
eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der Admin-C übernimmt
die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder
nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in
Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist.
Die Person muss mit dem nic-hdl (Nic Handle) angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis
eingetragen sein. Bei Eintragung bei der DENIC eG enfällt der Eintrag in der RIPE-Datenbank,
hier ist ein gültiger DENIC-Handle Grundbedingung. Der Admin-C muss eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.